ParkTracer

Erklärung zur Barrierefreiheit

Version 1 · gültig ab 1. November 2026

Auch verfügbar auf: English · हिन्दी

Unser Anspruch

Alle sollen auf ParkTracer Parkplätze finden, buchen und anbieten können. Wir gestalten nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA, dem Standard hinter EN 301 549 und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Stand der Vereinbarkeit

ParkTracer ist teilweise konform mit WCAG 2.1 AA. Eine vollständige Prüfung der Buchungs- und Vermietungsabläufe im Web und in den Apps läuft.

Was bereits funktioniert

Bekannte Einschränkungen

Rückmeldung und Kontakt

Melden Sie Barrieren an support@parking.bytefy.in oder über Konto → Hilfe & Support. Wir antworten möglichst innerhalb von 5 Werktagen.

Durchsetzung

Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit wenden. Angaben zur zuständigen Behörde: [Noch festzulegen].

Zu dieser Erklärung

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung und wird mindestens einmal jährlich überprüft.

Entwurf – rechtliche Prüfung ausstehend